Rezepte
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Verordnungen eines Patienten – Grundlage dafür, wie viele Behandlungen abgerechnet werden dürfen und in welchem Rhythmus. Es gibt zwei Rezepttypen: Privatrezept und Kassenrezept, umschaltbar oben im Formular.
Felder
| Feld | Pflicht |
|---|---|
| Patient | ✓ |
| Rezept-Nr. | – |
| Rezept vom (Datum) | ✓ |
| Überweisender Arzt | ✓ |
| Anzahl Behandlungen | ✓ |
| Abrechnungsmodus: Regulär / Halbzeit / Flexibel | ✓ |
| Diagnose | ✓ |
| ICD-10-Code | – |
| Verordnetes Heilmittel | – |
| Frequenz (z. B. “2x pro Woche”) | – |
Abrechnungsmodus bestimmt, wann Behandlungen aus diesem Rezept abrechenbar werden:
- Regulär: erst wenn die letzte vorgesehene Behandlung erfolgt ist.
- Halbzeit: sobald die Hälfte der Behandlungen erfolgt ist.
- Flexibel: jede einzelne Behandlung sofort nach “erfolgt”.
Gilt nur für Privatrezepte. Bei Kassenrezepten ist das Feld fest auf “Regulär” gesetzt und nicht wählbar — die Abrechnung läuft dort über Zuzahlung + Kassenabrechnung, nicht über diese Schwelle.
ICD-10, Heilmittel & Frequenz
Direkt neben der Diagnose lässt sich per Suchfeld ein ICD-10-Code aus dem zentralen ICD-10-Katalog zuordnen (Suche nach Code oder Bezeichnung). Ist das Diagnose-Feld beim Auswählen noch leer, wird die offizielle Bezeichnung automatisch übernommen – steht dort bereits eigener Text, bleibt dieser unverändert. Weicht die Bezeichnung des gewählten Codes vom Diagnose-Text ab, erscheint darunter ein dezenter Hinweis mit der offiziellen Bezeichnung, ohne dass etwas überschrieben wird.
Verordnetes Heilmittel verknüpft optional einen Eintrag aus dem Heilmittel-Katalog (Freitextsuche), Frequenz ist ein einfaches Freitextfeld (z. B. “2x pro Woche”).
Sobald ein Patient ausgewählt ist, zeigt ein kleines Badge dessen Versicherungsart an (”💳 Privat versichert” bzw. ”🏥 Gesetzlich versichert (Kasse)”) – rein informativ, ohne Auswirkung darauf, welcher Rezepttyp gewählt werden kann.
Kassenrezept
Wird oben im Formular ”🏥 Kassenrezept” statt ”📋 Privatrezept” gewählt, erscheint ein eigener, gelb hinterlegter Bereich mit zusätzlichen Feldern. Das einzelne Feld “Verordnetes Heilmittel” aus der Privatrezept-Ansicht entfällt dabei zugunsten einer Mehrfachauswahl (siehe unten).
| Feld | Pflicht |
|---|---|
| Diagnosegruppe | ✓ |
| Verordnungsart: Erstverordnung / Folgeverordnung / außerhalb des Regelfalls / Blankoverordnung | ✓ |
| Leitsymptomatik (Checkboxen, passen sich der gewählten Diagnosegruppe an) | – |
| Patientenindividuelle Leitsymptomatik (Freitext) | – |
| Dringlicher Behandlungsbedarf (innerhalb 14 Tagen) | – |
| Hausbesuch | – |
| Therapiebericht angefordert | – |
| Langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf | – |
| Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges (mindestens 1× vorrangig) | ✓ |
Diagnosegruppe deckt den vollständigen Heilmittelkatalog über alle fünf Heilmittelbereiche ab (Physiotherapie, Podologie, Stimm-/Sprech-/Sprach-/Schlucktherapie, Ergotherapie, Ernährungstherapie). Nach Auswahl einer Gruppe passen sich die darunter angezeigten Leitsymptomatik-Optionen automatisch an.
Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges ersetzt das einzelne Heilmittel-Feld des Privatrezepts durch eine Liste: über ”+ vorrangiges Heilmittel” bzw. ”+ ergänzendes Heilmittel” lassen sich beliebig viele Zeilen hinzufügen, jeweils mit Heilmittel-Suche und optionaler Anzahl Behandlungseinheiten.
Beim Anlegen einer Behandlung zu dieser Verordnung erscheinen bereits zwei automatische Warnhinweise (rein informativ, blockieren das Speichern nicht): wenn die gewählte Leistung ein laut Verordnung nicht vorgesehenes Heilmittel betrifft, und wenn die verordnete Behandlungsanzahl die laut Heilmittelkatalog zulässige Höchstmenge bzw. orientierende Behandlungsmenge der vorrangigen Heilmittel überschreitet.
Eine feingranulare Prüfung einzelner Massage-Unterdeckel (z. B. “davon max. 12 Einheiten für Massagetechniken”) sowie eine automatische Verordnungsfähigkeits-Vorabprüfung beim Anlegen des Rezepts selbst gibt es noch nicht. Bis dahin liegt die fachliche Richtigkeit der Verordnung weiterhin beim Therapeuten.
Zuzahlung (nur Kassenrezept)
Ein eigener Tab ”💶 Zuzahlung” berechnet den gesetzlichen Eigenanteil des Patienten: 10 % des Verordnungswerts plus 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren sowie Patienten mit hinterlegter Zuzahlungsbefreiung (Checkbox im Patientenstammsatz, Tab “Versicherung”) zahlen 0 €.
Der Verordnungswert ergibt sich aus der verordneten Behandlungsanzahl je Heilmittel-Zeile (Fallback: Gesamtanzahl Behandlungen bei nur einem Heilmittel) × Preis — nicht aus bereits im Kalender stehenden oder abgeschlossenen Terminen. Grund: Nach dem Bundes-Rahmenvertrag Physiotherapie (seit 01.08.2021) wird die gesamte Zuzahlung bereits am Tag der ersten Behandlung fällig, unabhängig davon, wie viele Termine schon vereinbart sind.
Über “Zuzahlung erfassen” wird eine Quittung angelegt. Solange noch keine Zahlung erfasst wurde, bleibt der Betrag live aktuell (falls sich Heilmittel/Anzahl am Rezept nachträglich ändern); sobald die erste Teilzahlung da ist, bleibt er fix. Die Quittungsnummer (“ZZ-JJJJ-NNNNNN”, z. B. “ZZ-2026-000001”) ist ein eigener, von den Rechnungsnummern unabhängiger Nummernkreis pro Praxis – zählt fortlaufend und startet automatisch jedes Jahr wieder bei 1, wie beim RE-Rechnungsnummernkreis.
Teilzahlung: Der Patient muss nicht in einer Summe zahlen — über das Teilbetrag-Feld (“Teilzahlung erfassen”) lassen sich beliebig viele Teilzahlungen mit wählbarer Zahlungsart (Bar, Karte, Überweisung, PayPal) erfassen. Die Quittung zeigt dann Status “Teilweise bezahlt” mit Restbetrag und einer Liste aller bisherigen Teilzahlungen. “Restbetrag als bezahlt markieren” schließt die Quittung endgültig ab.
Mahnung: “✉️ Mahnung senden” verschickt eine Zahlungserinnerung per E-Mail (PDF-Anhang, 14 Tage Zahlungsziel — analog zur Mahnpflicht laut Rahmenvertrag ab dem 2. Behandlungstermin). Die letzte Mahnung wird mit Datum/Zahlungsziel angezeigt. Der Schieberegler “Logogröße auf der Rechnung” (Praxiseinstellungen → Rechnung) gilt 1:1 auch für dieses Mahnschreiben.
Löschen vs. Stornieren: Eine Quittung lässt sich nur löschen, solange noch keine Zahlung erfasst wurde (reiner Erfassungsfehler, für alle Nutzer freigegeben). Sobald echtes Geld gebucht wurde, bleibt nur “Stornieren” — Datensatz und Zahlungsspur bleiben für die Buchhaltung erhalten. Für das endgültige, unwiderrufliche Löschen (z. B. Testdaten) auch nach einer Zahlung siehe das Werkzeug ”⚠ Beleg endgültig löschen” unter Praxiseinstellungen → Tools.
Die Quittung (inkl. Zahlungshistorie und Hinweis auf den Erstattungsanspruch bei Überzahlung) sowie die zuletzt versendete Mahnung lassen sich als PDF öffnen (Overlay-Fenster mit X-Button, kein neuer Browser-Tab) und erscheinen zusätzlich als “Systemdokument” im Tab ”📎 Dokumente” desselben Rezepts.
Kassenabrechnung (nur Kassenrezept)
Ein weiterer Tab ”📤 Kassenabrechnung” erstellt über “Export prüfen” einen Entwurf der Abrechnungsdatei für das Abrechnungszentrum (aktuell im DMRZ-CSV-Format). Ein Status-Feld (“Noch nicht exportiert” / “Exportiert” / “Rückmeldung erhalten”) hält fest, ob die Datei bereits hochgeladen wurde — wird vom Nutzer selbst gesetzt, nicht automatisch erkannt.
Fehlen noch Pflichtangaben (z. B. Kassen-IK des Patienten, Vertragsarztnummer des Arztes – aktuell in den Stammdaten noch nicht erfassbar), werden diese rot aufgelistet und ein Einreichen ist noch nicht möglich. Der “CSV-Entwurf herunterladen”-Button dient nur der internen Kontrolle, nicht dem echten Einreichen bei DMRZ.
Status
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| 🟢 Offen | vollständig, noch nicht alle Behandlungen angelegt |
| 🔴 Erschöpft | alle lt. Rezept vorgesehenen Behandlungen wurden bereits angelegt – keine weitere möglich |
| ⚠️ Unvollständig | Pflichtfeld fehlt |
Dokumente
Ein zweiter Tab auf der Rezept-Detailseite erlaubt das Hochladen der eingescannten Verordnung (oder weiterer Unterlagen) – erst nach dem ersten Speichern des Rezepts verfügbar.
Bei der Rezeptauswahl in einer Behandlung entscheidet ausschließlich die Anzahl bereits angelegter Behandlungen über “offen”/“erschöpft” – nicht der tatsächliche Behandlungs-Status. Auch geplante, noch nicht durchgeführte Behandlungen zählen mit.
Änderungshistorie
Jede Bearbeitung eines Rezepts (Diagnose, Arzt, Behandlungsanzahl, Frequenz etc.) wird protokolliert – sichtbar allerdings nicht auf der Rezept-Seite selbst, sondern im Verlauf-Tab des zugehörigen Patienten als Eintrag “✏️ Rezept RZ-… geändert”. Ein Klick zeigt die geänderten Felder vorher/nachher und bietet ”↩ Vorherige Version wiederherstellen”.
Anlegen und Bearbeiten kann jeder, Löschen ist dem Praxisinhaber vorbehalten.